Klimaschutzgesetz 2021

Bundestag und Bundesrat haben Mitte Juni 2021 eine Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossen, die eine Beschleunigung der Energiewende herbeiführt.

Ausgangspunkte war hierbei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021, welche den Staat verpflichtet, aktiv vorzubeugen, so dass es in Zukunft nicht zu unverhältnismäßigen Einschränkungen der Freiheitsgrundrechte der heute jüngeren Menschen kommt. Wobei diese möglichen Einschränkungen durch die Zunahme der Treibhausgase und des globalen Temperaturanstiegs verursacht werden.

Im Vergleich zu dem Bundesklimaschutzgesetz 2019, werden die Maßnahmen konkreter gefasst und zeitlich vorgezogen. Insbesondere wird bereits 2030 ein konkreteres Zwischenziel erreicht (Quelle der Grafik: www.bundesregierung.de, entnommen am 03.11.2021):