Photovoltaik Dachflächen
Eine Photovoltaik ("Solar") - Anlage auf dem Dach Ihres Hauses ist nach wie vor eine gute Möglichkeit, in Ihre private Energiewende einzusteigen.
Die gilt nahezu für alle Haustypen vom Einzelhaus bis hin zum Gewerbeobjekt und alle Eigentümer vom Hausbesitzer bis hin zu Firmen/öffentliche Hand.
Generell sind Hausdächer mit südlicher Ausrichtung und einem Neigungswinkel um die 30 Grad besonders gut geeignet. Aber auch Dächer in West/Ost-Ausrichtung und geringen Dachneigungen (ggf. mit Aufständerung der Solarmodule) sind möglich.
Das Solarpotentialkataster des Landratsamts München kann hier für eine erste Analyse und Planung helfen:
https://www.solare-stadt.de/kreis-muenchen/Solarpotenzialkataster
Neben der Ausrichtung und Dachneigung ist vor allen Dingen der Eigenstromverbrauch ein wichtiges Kriterium für den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Photovoltaik-Anlage. Sie erhalten einerseits die Einspeisevergütung auf Basis des Erneuerbaren Energien-Gesetzes (EEG) und haben andererseits den finanziellen Vorteil, dass Sie selbst-erzeugten Strom direkt nutzen und die weitaus höheren Strombezugskosten Ihres Stromlieferanten einsparen könne.
Eine Option zur Steigerung des Eigenverbrauchs ist der zusätzliche Einsatz eines Speichers wie einer Batterie. Letzte ist auch interessant für Eigenheimbesitzer, die eine Lademöglichkeit für Elektro-KFZ schaffen wollen und/oder eine Wärmepumpe betreiben wollen.
In der Regel werden Sie zur Realisierung Ihrer Photovoltaikanlage ein Angebot einer Elektrofachfirma einholen, die auch eine Ertragsrechnung ausweist. Eine differenzierte Möglichkeit, diese Kalkulation zu validieren oder im Vorfeld selbst zu kalkulieren, bietet ebenfalls das o.a. Solarpotentialkataster des Landratsamts München an.
Im Rahmen einer Heizungsmodernisierung könnte auch erwogen werden, den Solarstrom für die Wassererwärmung zu nutzen, z.B. über einen Pufferspeicher.
Was ist noch zu beachten (Stand 11/2021):
- Die aktuelle Einspeisevergütung können Sie z.B. bei der Bundesnetzagentur oder bei vielen anderen Internet-Seiten abrufen
- Die Photovoltaik-Anlage ist bei den Bayernwerken Netz anmelden
- Die Photovoltaikanlage ist bei der Bundesnetzagentur anzumelden
- Seit 2021 kann die Photovoltaik-Anlage bis 10 KWp (p: peak d.h. Spitzenerzeugung) vom Finanzamt als „Liebhaberei“ eingestuft werden, wodurch sich die steuerliche Behandlung vereinfacht (aber auch die Absetzung von Kosten entfällt) und die Besteuerung des Eigenverbrauchs entfällt